Zusatzversicherung: Heilpraktikerkosten müssen vertretbar sein

Zusatzversicherung: Heilpraktikerkosten müssen vertretbar sein

Münster (ddp.djn). Wer eine private Zusatzversicherung für Behandlungen beim Heilpraktiker abschließt, kann die Kosten erstattet bekommen, wenn die Diagnose schlüssig war und die eingeleitete Therapie nach den Regeln alternativer Behandlungsansätze vertretbar war.

In einem vor dem Landgericht Münster (AZ 15 O 461/07) verhandelten Fall hatte eine Frau beim Heilpraktiker ihre Neurodermitis mit Darmspülungen und Vitaminpräparaten behandeln lassen. Das sah die Versicherung nicht ein und zweifelte die Diagnose der Heilpraktikerin wie auch die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme an.

Die Richter aber stellten sich auf die Seite der Frau. Es gehe nicht um die Diagnose oder die medizinische Notwendigkeit bei Heilpraktikerbehandlungen, sondern darum, ob die Behandlungen naturheilkundlich anerkannt und gängig sind. Da das in diesem Fall zu bejahen war, muss die Versicherung die Kosten übernehmen.

(ddp)

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